Wahlrechtsideen der GroKo

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Im Nachgang zur gestrigen Koalitionsrunde wird über eine Einigung zum
Wahlrechtsproblem berichtet. Für die BT-Wahl 2025 sei eine größere Reform
geplant, die u. a. mit der Verkleinerung der Zahl der Wahlkreise einhergehen
soll. Bei der BT-Wahl im nächsten Jahr soll es möglich sein,
Überhangmandate, die eine Partei in einem Bundesland erringt, in einem
anderen Bundesland mit dort errungenen Listenmandaten auszugleichen. Auf
diese Weise soll die Gesamtzahl der Überhangmandate, die bisher die
Aufblähung des BT herbeigeführt haben, verringert werden. Zudem soll eine
bestimmte Anzahl von Überhangmandaten nicht zu Ausgleichsmandaten führen.

Dazu erklärt der Wahlrechtsexperte der AfD, Albrecht Glaser, der Mitglied
der Schäuble-Kommission zur Wahlrechtsreform war:

“Man muss davon ausgehen, dass im Koalitionsausschuss der Regierungsparteien
keine Fachleute anwesend waren, welche hinreichende Kenntnisse in dieser
schwierigen Materie haben. Soweit man den “Beschluss des
Koalitionsausschusses” verstehen kann, ist er in mehrfacher Hinsicht
widersinnig. Zum einen führt der Ausgleich von Überhangmandaten einer
Partei, die sie in einem Bundesland errungen hat, durch Verrechnung mit
Listenmandaten in einem anderen Land zu einer Verschiebung des
Länderproporzes. Dies wird mit dem Föderalismusgedanken nicht in Einklang zu
bringen und daher verfassungsrechtlich unzulässig sein. Zum anderen sollen
“bis zu 3 Überhangmandate unausgeglichen” bleiben. Wieso gerade drei und wie
will man die bestimmten Parteien zuordnen, zumal es bekanntlich mehr als
drei Parteien gibt. Diese Aussage des Koalitionsausschusses ist
unverständlich. Es sieht alles nach einem faulen Politikerkompromiss aus,
der mehr Probleme aufwirft als er löst.

Allein die AfD hat einen Entwurf, der die Probleme des adipösen Bundestages
löst und der dem Stand der wissenschaftlichen Diskussion entspricht.”

Albrecht Glaser, MdB