Die fiskalischen Lasten der Zuwanderung – Große Anfrage

Veröffentlicht am

Deutscher Bundestag                                      Drucksache 19/1173

19. Wahlperiode 17.07.2019

Große Anfrage

der Abgeordneten Kay Gottschalk, Albrecht Glaser, Franziska Gminder,

Dr. Bruno Hollnagel, Stefan Keuter, Peter Boehringer, Volker Münz, Marcus Bühl,

Ulrike Schielke-Ziesing, Dr. Birgit Malsack-Winkemann, Martin Hohmann und

der Fraktion der AfD

Die fiskalischen Lasten der Zuwanderung

Ungesteuerte Massenzuwanderung nach Deutschland

Die Aufnahme und Versorgung Hunderttausender Drittausländer bei offenen Grenzen sind nach Ansicht der Fragesteller die Folge der grundlegenden politi­schen Weichenstellungen der Bundesregierung und der bisherigen Landesregie­rungen, die diese Politik mittragen.

Bei der Gruppe der Asylbewerber und der Flüchtlinge ist aufgrund der Ableh­nungsquoten erwiesen, dass die vorgebrachten Asyl- und Fluchtgründe nach Prü­fung häufig keinen Bestand haben (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge – BAMF; Aktuelle Zahlen zu Asyl, 04/2019). Ein Großteil dieser Zuwanderer sind nach Ansicht der Fragesteller Wirtschaftsflüchtlinge, die aufgrund der großzügi­gen Sozialleistungen nach Deutschland kommen. Die Feststellung der Ordnungs-gemäßheit des Asyl- und Flüchtlingsstatus dauert in Deutschland im Vergleich zu vielen anderen europäischen Staaten sehr lange (DIE WELT, 25. August 2015, In Norwegen dauert ein Asylverfahren 48 Stunden).

Schutz- und Bleiberecht

Schutzberechtigte und Bleibeberechtigte sind nach Ansicht der Fragesteller vo­rübergehende Gäste in Deutschland: „Nach einer OECD-Umfrage im März 2017 wollen 85 Prozent der Flüchtlinge aus arabischen und muslimischen Ländern in Deutschland bleiben. […] Bundesregierung, Parteien, Kirchen, Wirtschaftsver­bände und Medien haben nach Ansicht der Fragesteller bisher den Eindruck er­weckt, dass die etwa 680 000 Flüchtlinge aus Syrien und dem Irak dauerhaft im Land bleiben können, wenn sie keine Terrorakte begehen oder kriminell werden. In ihrer Neujahrsansprache 2016 betonte Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU), wie wichtig es sei, dass Geflüchtete „bei uns Tritt fassen und sich integ­rieren“.

Aufgrund solcher Bekundungen und Signale dürfen syrische und irakische Flüchtlinge nach Ansicht der Fragesteller davon ausgehen, dass ihre Teilnahme an Sprachkursen oder erste Gehversuche auf dem Arbeitsmarkt mit dauerhaften Aufenthaltsrechten belohnt werden. Diese Haltung widerspricht nach Ansicht der Fragesteller aber Buchstaben und Geist des Grundrechts auf Asyl, der Genfer Flüchtlingskonvention und den europarechtlichen Vorschriften zum subsidiären

Schutz für Bürgerkriegsflüchtlinge. Ja, sie verkehrt sie nach Ansicht der Frage­steller sogar ins Gegenteil. Alle drei Rechtsgrundlagen sollen nämlich nur vo­rübergehend Schutz gewähren. Deshalb ist das BAMF verpflichtet, bei jedem Schutzsuchenden spätestens nach drei Jahren zu prüfen, ob die Schutzgründe noch bestehen. Sind sie entfallen, muss die Behörde die Aufenthaltstitel widerrufen. Diese Prüfung wird auf jedem positiven Asylbescheid angekündigt. Bei subsidiär Schutzberechtigten beträgt die Bleibefrist zunächst sogar nur ein Jahr. Diesen geringeren Schutzstatus hat das BAMF nach Presseberichten 2018 immerhin 40 Prozent aller syrischen Geflüchteten zuerkannt. Solche Widerrufsprüfungen hat das BAMF bisher kaum durchgeführt, weil der Abbau der Berge unerledigter Asylverfahren und die Untersuchung möglicherweise falscher Asylbescheide Pri­orität hatten“ (DIE WELT, 13. Juni 2019; Die brisanten Fragen zur Zukunft der Syrien-Flüchtlinge).

Finanzielle Belastungen

Ungesteuerte Zuwanderung führt nach Ansicht der Fragesteller nicht zu einer ökonomischen und fiskalischen Rendite. Die Vorstellung, dass die Flüchtlings­migration nach Deutschland eine positive Dividende generiert, ist nach Ansicht der Fragesteller unrealistisch (Stiftung Marktwirtschaft; Dezember 2016; Die fis­kalischen Auswirkungen ungesteuerter Zuwanderung).

Die ungesteuerte Massenzuwanderung hat nach Ansicht der Fragesteller immense finanzielle Belastungen für Deutschland zur Folge. Dies betrifft im Besonderen den gesamten Sektor Staat, also die Haushalte von Bund, Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden (einschließlich Kreise und kreisfreie Städte) sowie der Sozialversicherung. Allein der Bund hat nach eigenen Angaben im Jahr 2018 rd. 23 Mrd. Euro nur an Flüchtlings- und Integrationskosten ausgegeben (Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen des Bundes zur Unterstützung von Ländern und Kommunen im Bereich der Flüchtlings- und Integrationskosten und die Mit­telverwendung durch die Länder im Jahr 2018; 23. Mai 2019). Dies ist nach Ansicht der Fragesteller lediglich ein Teil der tatsächlich anfallenden Ausgaben (siehe 2.6). Diese finanziellen Mittel stehen für öffentliche Aufgaben und die inländische Wohnbevölkerung, aber auch für Steuerentlastungen (z. B. der vollständigen Abschaffung des Solidaritätszuschlages), nicht mehr zur Verfügung. Die „Neue Zürcher Zeitung“ führte bereits 2017 zu den fiskalischen Lasten für Deutschland aus:

„Allein der Bund will von 2016 bis 2020 zur Versorgung der Flüchtlinge 93,6 Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Da die Bundesländer klagen, allenfalls die Hälfte der Kosten erstattet zu bekommen, wären also jährlich zwischen 30 und 40 Milliarden zu veranschlagen. Unklar bleibt, ob dabei die zusätzlichen Ausgaben für 180 000 neue Kindergartenplätze, 2 400 zusätzliche Grundschulen und die zugesagten 15 000 Polizisten eingerechnet sind. Allein die Verwaltungsgerichte fordern 2 000 weitere Richter, um die Asyl-Klagewelle zu bewältigen, die sich seit 2015 auf 200 000 Widerspruchsverfahren vervierfacht hat. Das Robert-Koch-Institut wiederum weist auf eine drastische Zunahme gefährlicher In­fektionskrankheiten wie Tuberkulose oder Aids hin, die mit den Flüchtlingen ins Land gekommen sind. Indirekt bestätigt Entwicklungshilfeminister Gerd Müller derlei hohe Summen. Der CSU-Politiker rechnet vor: «Für eine Million Flücht­linge geben Bund, Länder und Gemeinden 30 Milliarden Euro im Jahr aus. Das Geld wäre in den Herkunftsländern besser angelegt.» Das Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) kommt auf den Betrag von 50 Milliarden, den auch der Sachver­ständigenrat für 2017 errechnet hat. Das Kieler Institut für Wirtschaftsforschung kalkuliert mit bis zu 55 Milliarden Euro pro Jahr. […] Legt man die Kalkulation von Minister Müller zugrunde, so kostet jeder Schutzsuchende in Deutschland

2 500 Euro pro Monat. Das entspricht der Steuerlast von zwölf Durchschnittsver­dienern (3 000 Euro pro Monat, Steuerklasse III); oder der von fünf Singles (Steuerklasse I) in dieser mittleren Einkommensklasse. Für einen unbegleiteten jugendlichen Migranten werden sogar bis zu 5 000 Euro im Monat veranschlagt. Inzwischen behauptet kein Ökonom oder Manager mehr, dass die massenhafte Zuwanderung für den deutschen Staat ein Segen sei. Im Gegenteil: Wegen des geringen Bildungsniveaus kalkuliert der Finanzwissenschaftler Bernd Raffelhüschen, „dass jeder Flüchtling in seiner Lebenszeit per Saldo 450 000 Euro kostet“. Bei zwei Millionen Zugewanderten bis 2018 summiere sich das auf Gesamtkosten von 900 Milliarden Euro. Allerdings könnten die Zahlen noch höher sein – wegen der vielen neuen Langzeitarbeitslosen. Tatsächlich sind bis jetzt nur 13 Prozent der Flüchtlinge erwerbstätig, und auch das meist nur als Praktikant oder Hilfskraft. Denn 59 Prozent von ihnen verfügen über keinen Schulabschluss. Viele sind Analphabeten“ (Neue Zürcher Zeitung; 15. September 2017; Die Flüchtlingskosten sind ein deutsches Tabuthema).

Beispiel Wohnungsmarkt

Die Folgen der Zuwanderungspolitik und das Ausmaß an finanziellen Belastun­gen werden nach Ansicht der Fragesteller besonders deutlich bei der aktuellen Wohnraumsituation in Deutschland. Die hohe Zuwanderung ist nach Ansicht der Fragesteller – neben hohen Immobilienpreisen aufgrund der Nullzinspolitik der Europäischen Zentralbank – der Hauptgrund für den Mangel an bezahlbarem Wohnraum und die hohe Zahl von wohnungslosen und obdachlosen Menschen. Wohnungslos ist danach, wer nicht über einen mietvertraglich abgesicherten Wohnraum verfügt oder Eigentümer eines solchen ist und ihn selbst nutzt (Bun­desministerium für Arbeit und Soziales; September 2018; A08 Wohnungslosigkeit). Darunter fallen also auch Zuwanderer in Gemein­schaftsunterkünften.

Zunächst einmal wurden und werden für einige Zuwanderer Gemeinschaftsunter­künfte errichtet und zur Verfügung gestellt bzw. bestehende Unterkünfte zur Be­nutzung hergerichtet. Es gibt aber auch Bundesländer, die weder den Kommunen eine Vorhaltepflicht für Gemeinschaftsunterkünfte noch Asylsuchenden eine Wohnpflicht in Gemeinschaftsunterkünften vorschreiben. In diesen Bundesländern betreiben eine Reihe von Landkreisen keine Gemeinschaftsunterkünfte, 100 Prozent der Flüchtlinge sind hier in Wohnungen untergebracht (Kay Wendel; August 2014; Unterbringung von Flüchtlingen in Deutschland – Regelungen und Praxis der Bundesländer im Vergleich). Trotz dieser teilweisen Unterbringung in Wohnungen zeigt sich folgendes Lagebild: In Deutschland geht man zum Beispiel für das Jahr 2018 von 1,206 Millionen Wohnungslosen aus, davon sind rd. 60 Prozent (686 000) anerkannte wohnungslose Flüchtlinge in Gemeinschaftsun­terkünften (Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. © Statista; 2019; Schätzung der Anzahl der Wohnungslosen in Deutschland von 1995 bis 2016 und Prognose bis zum Jahr 2018). Spätestens mit der Flüchtlingsanerken­nung haben aber auch diese Zuwanderer die Möglichkeit, verfügbare Wohnungen zu beziehen.

Was es bedeuten würde, für diese Drittausländer Wohnraum zu schaffen, lässt sich bereits überschlägig errechnen. Die veranschlagten Baukosten in Euro pro Quadratmeter Wohnfläche betrugen im Jahr 2018 im Durchschnitt 1 650 Euro, sowohl für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Geschossbauten und Wohnheime (Handelsblatt; 5. Juni 2019; Deutschland baut – in die Höhe). Die durchschnittliche Wohnfläche in Deutschland betrug 46,5 m2 pro Kopf je Einwohner in Haushalten im Jahr 2017 (Statistisches Bundesamt, 1. August 2018; Bautätigkeit und Wohnen, Bestand an Wohnungen). Geht man bei vorsichtiger Schät­zung von einem durchschnittlichen Wohnflächenbedarf von 35 m2 für diese Per­sonen aus, fallen hierdurch Ausgaben von rd. 40 Mrd. Euro an. Die Kosten für

den dazugehörigen Grund und Boden sind darin nicht enthalten; diese variieren erheblich; sie sind ein bedeutender Ausgabenfaktor in Ballungsräumen. Diese 40 Mrd. Euro betreffen nur die Teilgruppe der anerkannten wohnungslosen Flüchtlinge. Die sonstigen Zuwanderergruppen sind hierin nicht enthalten. Die öffentliche Hand übernimmt außerdem die Miete, solange die Zuwanderer kein eigenes Einkommen haben, zudem ggf. die Wohnraumausstattung einschließlich der Möbel.

Die Drittausländer drängen zusätzlich auf den ohnehin schon angespannten Woh­nungsmarkt und treten in einen Verdrängungswettbewerb mit der inländischen Wohnbevölkerung und deutschen Wohnungslosen. Gleiches betrifft nach Ansicht der Fragesteller nachteilig auch die inländischen Obdachlosen, also Deutsche, die weder einen festen Wohnsitz noch eine Unterkunft haben. Diese übernachten z. B. auf der Straße, in Parks, Bushaltestellen oder U-Bahnstationen.

Anhaltende Zuwanderung und unzureichende Rückführungen

Die weiter anhaltende Zuwanderung wird nach Ansicht der Fragesteller in den nächsten Jahren die öffentlichen Haushalte zusätzlich belasten. Ausgabenschät-zungen stehen dem Problem gegenüber, dass Prognosen der wesentlichen Ein­flussfaktoren mit großer Unsicherheit behaftet sind. Dies betrifft insbesondere die Anzahl der tatsächlich eingereisten Personen, wie viele davon in Deutschland ei­nen Schutzstatus erhalten, die Anzahl nachziehender Familienangehöriger, die Frage, ob und inwieweit sich diejenigen, die in Deutschland bleiben, in den Ar­beitsmarkt integrieren lassen, sowie, ob und inwieweit nicht bleibeberechtigte Drittausländer tatsächlich in ihre Heimatländer zurückkehren.

Ein besonderes Augenmerk ist auf die Anzahl der in hoher Zahl Einreisenden zu legen und dass die Bundesregierung hiergegen bislang keine erkennbar wirksamen Maßnahmen ergreift: „Der Präsident des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, Hans-Eckhard Sommer, erklärt, dass „zu viele Menschen ohne Asylgrund“ einreisen. Mehr als die Hälfte legt keine Ausweispapiere vor. Etwa ein Drittel komme per Flugzeug. […] Der Präsident […] hält die aktuelle Zahl der Asylanträge in Deutschland für zu hoch. Das erklärte er im Interview mit Welt am Sonntag. „Wir haben im vergangenen Jahr 162 000 Asylerstanträge registriert“, sagte Sommer. „Das ist vergleichbar mit einer Großstadt, die jährlich zu uns kommt.“ Lediglich 35 Prozent erhielten […] einen Schutzstatus. „Wir sehen also ganz deutlich, dass viele Menschen hierher kommen, ohne einen Asylgrund zu haben“, sagte Sommer“ (DIE WELT; 23. März 2019; Eine Großstadt, die jährlich zu uns kommt).

Die Zuwanderung hält somit unverändert an: „Im Schnitt liegen die Zahlen bei etwa 500 Flüchtlingen pro Tag. Die tatsächlichen Zahlen dürften darüber liegen, da nur die registrierten Flüchtlinge Eingang in die Easy-Datenbank finden. […] Sollten die Zahlen konstant bleiben, würden im laufenden Jahr 2019 180 000 Flüchtlinge zusätzlich in Deutschland ankommen (General-Anzeiger, Bonn; 15./ 16. Juni 2019; Immer noch 500 Flüchtlinge pro Tag). Hierbei fehlen weitere Zu-wanderergruppen wie z. B. Familiennachzügler. Die Ausgaben steigen aufgrund der andauernden Zuwanderung mit der erheblichen Zahl an Bestands- und Altfäl­len somit beständig weiter an. Dies betrifft auch unerledigte Abschiebungsfälle:

„Zur zügigen Abwicklung der Asylverfahren gehört auch, dass abgelehnte, nicht schutzberechtigte Asylbewerber konsequent abgeschoben werden und in ihre Heimatländer zurückkehren müssen. Damit wird einerseits die Erhaltung gesell­schaftlicher Akzeptanz für Zuwanderung befördert und dem Eindruck von „Sozialkonkurrenz“ entgegengewirkt“ (Stiftung Marktwirtschaft; Dezember 2016; Die fiskalischen Auswirkungen ungesteuerter Zuwanderung).

„Derzeit leben in Deutschland etwa 230 000 Menschen, die nach Recht und Ge­setz abgeschoben werden müssten. Die Zahl der abgebrochenen Abschiebungen, etwa weil die Identität oder das Herkunftsland des Asylbewerbers nicht festge­stellt werden konnte oder der Betroffene untergetaucht ist, übersteigt die Zahl der tatsächlichen Rückführungen“ (General-Anzeiger, Bonn; 15./16. Juni 2019; Im­mer noch 500 Flüchtlinge pro Tag).

Forderung des Deutschen Bundestages und Haltung der Bundesregierung

In einem Entschließungsantrag vom November 2015 forderte der Deutsche Bun­destag die Bundesregierung dazu auf, jährlich über die Mittel, die der Bund den Ländern und Kommunen zur Bewältigung der Zuwanderung zur Verfügung stellt, sowie über deren Verwendung zu berichten (Bundestagsdrucksache 18/6588; 4. November 2015; Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zur dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung für ein Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2015). Diese Berichte konzentrieren sich vorwiegend auf einen Teil der Ausgaben für Unterbringung, Versorgung und Integrations­maßnahmen. Das Problem einer genauen Ausgabenerfassung für den Sektor Staat in Deutschland ist nach Ansicht der Fragesteller einerseits in der föderalen Struk­tur Deutschlands mit der geteilten Zuständigkeit von Bund, Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden sowie der Sozialversicherung begründet. Andererseits werden die haushaltsrechtlichen Vorschriften nicht angepasst, um eine Erfassung zu ermöglichen.

Die Bundesregierung hat sich im Herbst 2018 in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage zur Aufschlüsselung der unmittelbaren Flüchtlingskosten im Bundes­haushalt geäußert: Danach hat „die Erfassung und Darstellung der flüchtlingsbe­zogenen Belastungen des Bundeshaushalts […] ausschließlich informatorischen Charakter. Flüchtlingsbezogene Belastungen sind weder in funktionaler noch gruppierungsmäßiger Abgrenzung ein Merkmal im Bundeshaushalt, auf dessen Grundlage eine präzise Datenabfrage möglich ist. Die vom Bundesministerium der Finanzen veröffentlichten Zahlen liefern daher nur Größenordnungen für die entsprechenden Belastungen des Bundeshaushalts. Es handelt sich um rein de­skriptive Analysen, die für die Verfahren zur Aufstellung, Ausführung und Rech­nungslegung des Bundeshaushalts zu keinem Zeitpunkt eine Rolle spielten“ (Bundestagsdrucksache 19/5203; 23. Oktober 2018; Aufschlüsselung der unmit­telbaren Flüchtlingskosten im Bundeshaushalt).

Die Bundesregierung sieht nach Ansicht der Fragesteller keine Veranlassung, künftige Risiken durch Zuwanderung für den Bundeshaushalt belastbar abzu­schätzen, um Vorsorge treffen und einen dringend notwendigen Politikwechsel einleiten zu können. Die Belastungen werden im Haushalt des Bundes an vielerlei Stellen verbucht, was einer Transparenz auch gegenüber der Öffentlichkeit ab­träglich ist.

Rekordsteuereinnahmen und Rekordbelastung

Die Steuerzahler haben im Jahr 2009 für Bund, Länder, Gemeinden und die Eu­ropäische Union 524 Mrd. Euro an Steuern geleistet. Im Jahr 2018 waren es be­reits 776 Mrd. Euro und im Jahr 2023 werden es laut Prognose der Steuerschätzer 908 Mrd. Euro Steuereinnahmen sein (Bundesministerium der Finanzen; Ge­schäftszeichen I A 6 – Vw 7010/19/10001; 14. Mai 2019; Bericht über die Ergeb­nisse der Steuerschätzung vom 7. bis 9. Mai 2019). Dies entspräche einer Steige­rung von 384 Mrd. Euro bzw. 73 Prozent im Zeitraum von 2009 bis 2023.

„Bundesfinanzminister Olaf Scholz geht davon aus, dass die Steuerlast in Deutschland in diesem Jahr einen Rekord erreicht. […] Die Steuerquote – also der Anteil der Steuern am Bruttoinlandsprodukt – ist im vergangenen Jahr ‚auf ein Hoch von 23,7 Prozent gestiegen‘. Und Scholz rechnet im laufenden Jahr mit einer weiteren Zunahme. […] Die Steuerquote ist ein wichtiger Gradmesser. Denn die absoluten Zahlen zu Steuereinnahmen, häufig als Rekordeinnahmen

vermeldet, sind wenig aussagekräftig. Dass ein Staat mehr einnimmt, wenn die Wirtschaft wächst, ist keine Überraschung. Wenn aber die Steuerquote steigt, macht das deutlich: Der Fiskus beansprucht von der gesamten Wirtschaftsleistung mehr für sich. Deshalb ist die Quote ein guter Indikator für die Belastung der Bürger und Unternehmen“ (Handelsblatt; 16. April 2019; Scholz rechnet mit Re­kordbelastung der Steuerzahler).

„Bei der Abgabenlast ist Deutschland Weltspitze. Nur ein Land zieht laut OECD einem normalen Berufstätigen mehr vom Brutto ab. Der Zustand von Verkehrs­wegen und Gebäuden hierzulande wirf die Frage auf, wo das Geld bleibt. […] Tatsächlich entfällt in Deutschland mehr als die Hälfte der Staatsausgaben auf Sozialleistungen. In die eigentliche Infrastruktur fließt gar nicht so viel, wie man denken könnte. Und in der Tendenz hat sich das unter der großen Koalition nicht geändert. So sieht die Haushaltsplanung des Bundes bis 2021 vor, dass mehr als ein Drittel der Steuereinnahmen in Arbeit und Soziales fließen. Nur rund acht Prozent sind für Bildung, Forschung, Verkehr und Infrastruktur vorgesehen“ (DIE WELT; 11. April 2019; Deutsche Steuerlast ist „Weltspitze“ – doch die Infrastruktur verfällt).

Transparenz der Ausgaben – Haushalts- und Finanzplanung

Die finanziellen Gesamtlasten der Zuwanderungspolitik der Bundesregierung für Deutschland wurden bisher gegenüber der Öffentlichkeit nicht konkret genannt; sie sind für die Steuerzahler, die diese Lasten letztendlich zu tragen haben, nicht transparent. Bisher gibt es nur grobe Schätzzahlen. Das deutsche Volk bzw. die Steuerzahler haben das Recht, vollständig und transparent über die tatsächlichen Gesamtausgaben aufgeklärt zu werden, die durch die Zuwanderung nach Deutschland anfallen.

Nach Ansicht der Fragesteller wäre es für die Bundesregierung zwischenzeitlich längst möglich und auch geboten gewesen, im Haushalt und für die Finanzpla­nung die Ausgaben für die Zuwanderung in funktionaler und gruppenmäßiger Abgrenzung darzustellen. Auch wenn die derzeit koalitionstragenden Parteien CDU, CSU und SPD im Bund sowie die bisherigen Landesregierungen dies mit­tragen, ist das nach Auffassung der Fragesteller für den Deutschen Bundestag und die Öffentlichkeit inakzeptabel. Dies gilt im Übrigen auch für Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie die Sozialversicherung mit dem Budgetrecht der Landtage und ihrer Verantwortung für die Gemeinden und Gemeindeverbände.

Der Grundsatz der Haushaltswahrheit fordert, die im betroffenen Haushaltsjahr voraussichtlich eingehenden Einnahmen und die voraussichtlich zu leistenden Ausgaben mit größtmöglicher Genauigkeit zu ermitteln oder zu schätzen. Der Grundsatz der Haushaltsklarheit verlangt, den Haushaltsplan transparent und übersichtlich zu gestalten. Dies erfordert eine nach einem durchgängigen System klar gegliederte Struktur, die Einnahmen und Ausgaben systematisch aufbereitet und die anfallenden Beträge nach Entstehungsgrund, Zweckbestimmung und Höhe klar erkennen lässt (Bundesministerium der Finanzen; August 2015; Das System der öffentlichen Haushalte). Nach den Grundsätzen der Haushaltswahr­heit und Haushaltsklarheit müssten die Zahlen vorliegen. Solange diese Zahlen nicht vorliegen, ist nach Ansicht der Fragesteller das Budgetrecht der Parlamente beeinträchtigt und eine seriöse Finanzplanung nicht möglich, da erhebliche Risiken für die finanzielle Stabilität Deutschlands in den Gesetzentwürfen und Vorlagen für die Parlamente nicht berücksichtigt sind und eine Folgenabschätzung nicht möglich ist.

Diese Große Anfrage gegenüber der Bundesregierung dient dazu, Transparenz über die bisher angefallenen und künftig anfallenden fiskalischen Lasten der Massenzuwanderung nach Deutschland herzustellen. Hierfür wird der Zeitraum von 2014 bis 2023 betrachtet:

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie setzte und setzt sich die ausländische Bevölkerung in Deutschland ins­gesamt zusammen, differenziert nach

 a) den Kalenderjahren 2014 bis 2018 jeweils zum 31. Dezember und 2019 zum 30. Juni,

b) Bundesländern,

c) Herkunftsländern,

d) Geschlechtern,

e) Durchschnittsalter,

f) Aufenthaltsdauer,

g) dem Anteil der Analphabeten,

h) Schulabschlüssen,

i) Berufs- bzw. Studienabschlüssen,

j) Altersgruppen (bis drei Jahre; vier bis fünf; sechs bis 13; 14 bis 16; 16 bis 18; 18 bis 24 Jahre; dann Fünf-Jahres-Schritte bis 64; danach 65 Jahre und älter),

k) den Schätzwerten für den Finanzplanungszeitraum bis 2023 (mit 2019 als Jahreswert)?

2. Wie setzte und setzt sich die ausländische Bevölkerung mit Aufenthaltsstatus in Deutschland zusammen, davon

a) Freizügigkeit nach EU-Recht,

b) unbefristeter Aufenthaltstitel (mit Fallgruppen),

c) befristeter Aufenthaltstitel [differenziert nach Titeln aus familiären Gründen; völkerrechtlichen, humanitären und politischen Gründen; zum Zweck der Ausbildung; zum Zweck der Erwerbstätigkeit; besonderen Aufenthaltsrechten – mit weiterer Unterteilung],

d) Antrag auf Aufenthaltstitel gestellt (mit Fallgruppen nach begehrten Auf­enthaltstiteln),

e) Sonstige (z. B. heimatlose Ausländer, mit Nennung von Fallgruppen),

jeweils differenziert nach den Kalenderjahren 2014 bis 2018 zum 31. De­zember und 2019 zum 30. Juni; Bundesländern; Herkunftsländern; Ge­schlechtern; Durchschnittsalter; Aufenthaltsdauer; dem Anteil der Analpha­beten; Schulabschlüssen; Berufs- bzw. Studienabschlüssen; Altersgruppen (bis drei Jahre; vier bis fünf; sechs bis 13; 14 bis 16; 16 bis 18; 18 bis 24 Jahre; dann Fünf-Jahres-Schritte bis 64; danach 65 Jahre und älter); den Schätzwerten für den Finanzplanungszeitraum bis 2023 (mit 2019 als Jah­reswert)?

3. Wie setzte und setzt sich die ausländische Bevölkerung ohne Aufenthaltssta­tus in Deutschland zusammen, davon

a) Aufenthaltsgestattung (Asylbewerber, deren Entscheidung über den An­trag noch aussteht),

b) Duldung (mit Fallgruppen),

c) Sonstige (z. B. Ausreisepflichtige; Untergetauchte; mit Nennung von Fallgruppen),

jeweils differenziert nach den Kalenderjahren 2014 bis 2018 zum 31. De­zember und 2019 zum 30. Juni; Bundesländern; Herkunftsländern; Ge­schlechtern; Durchschnittsalter; Aufenthaltsdauer; dem Anteil der Analpha­beten; Schulabschlüssen; Berufs- bzw. Studienabschlüssen; Altersgruppen (bis drei Jahre; vier bis fünf; sechs bis 13; 14 bis 16; 16 bis 18; 18 bis 24 Jahre; dann Fünf-Jahres-Schritte bis 64; danach 65 Jahre und älter); den Schätzwerten für den Finanzplanungszeitraum bis 2023 (mit 2019 als Jah­reswert)?

4. Wie setzen sich die Ausländer in Deutschland, die sich unter Berufung auf humanitäre Gründe in Deutschland aufhalten (sogenannte Schutzsuchende) insgesamt zusammen, differenziert nach

a) den Kalenderjahren 2014 bis 2018 jeweils zum 31. Dezember und 2019 bis zum 30. Juni,

b) Bundesländern,

c) Herkunftsländern,

d) Geschlechtern,

e) Durchschnittsalter,

f) Aufenthaltsdauer,

g) dem Anteil der Analphabeten,

h) Schulabschlüssen,

i) Berufs- bzw. Studienabschlüssen,

j) Altersgruppen (bis drei Jahre; vier bis fünf; sechs bis 13; 14 bis 16; 16 bis 18; 18 bis 24 Jahre; dann Fünf-Jahres-Schritte bis 64; danach 65 Jahre und älter),

k) den Schätzwerten für den Finanzplanungszeitraum bis 2023 (mit 2019 als Jahreswert)?

5. Wie setzen sich die Schutzsuchenden mit offenem Schutzstatus in Deutsch­land zusammen, davon

a) Aufenthalt in Deutschland zur Durchführung eines Asylverfahrens mit ausstehender Entscheidung,

b) Personen, die lediglich über einen Ankunftsnachweis verfügen,

jeweils differenziert nach den Kalenderjahren 2014 bis 2018 zum 31. De­zember und 2019 zum 30. Juni; Bundesländern; Herkunftsländern; Ge­schlechtern; Durchschnittsalter; Aufenthaltsdauer; dem Anteil der Analpha­beten; Schulabschlüssen; Berufs- bzw. Studienabschlüssen; Altersgruppen (bis drei Jahre; vier bis fünf; sechs bis 13; 14 bis 16; 16 bis 18; 18 bis 24 Jahre; dann Fünf-Jahres-Schritte bis 64; danach 65 Jahre und älter); den Schätzwerten für den Finanzplanungszeitraum bis 2023 (mit 2019 als Jah­reswert)?

6. Wie setzen sich die Schutzsuchenden mit anerkanntem Schutzstatus in Deutschland zusammen, davon

a) befristet,

b) unbefristet,

jeweils differenziert nach den Kalenderjahren 2014 bis 2018 zum 31. De­zember und 2019 zum 30. Juni; Bundesländern; Herkunftsländern; Ge­schlechtern; Durchschnittsalter; Aufenthaltsdauer; dem Anteil der Analpha­beten; Schulabschlüssen; Berufs- bzw. Studienabschlüssen; Altersgruppen (bis drei Jahre; vier bis fünf; sechs bis 13; 14 bis 16; 16 bis 18; 18 bis 24 Jahre; dann Fünf-Jahres-Schritte bis 64; danach 65 Jahre und älter); den Schätzwerten für den Finanzplanungszeitraum bis 2023 (mit 2019 als Jah­reswert)?

7. Wie setzen sich die Schutzsuchenden mit abgelehntem Schutzstatus in Deutschland zusammen, davon

a) geduldet ausreisepflichtig [differenziert aufgrund von fehlenden Aus­weispapieren; aufgrund der Aufnahmeverweigerung des Zielstaats; auf­grund bevorstehender Operation des Ausreisepflichtigen; aus sonstigen Gründen – mit Fallgruppen],

b) latent ausreisepflichtig (noch ohne Rechtsmitteleinlegung gegen die Aus­reisepflicht),

c) vollziehbar ausreisepflichtig (mit rechtskräftiger Ausreisepflicht),

jeweils differenziert nach den Kalenderjahren 2014 bis 2018 zum 31. De­zember und 2019 zum 30. Juni; Bundesländern; Herkunftsländern; Ge­schlechtern; Durchschnittsalter; Aufenthaltsdauer; dem Anteil der Analpha­beten; Schulabschlüssen; Berufs- bzw. Studienabschlüssen; Altersgruppen (bis drei Jahre; vier bis fünf; sechs bis 13; 14 bis 16; 16 bis 18; 18 bis 24 Jahre; dann Fünf-Jahres-Schritte bis 64; danach 65 Jahre und älter); den Schätzwerten für den Finanzplanungszeitraum bis 2023 (mit 2019 als Jah­reswert)?

8. Wie hoch waren und sind in Deutschland die Fallzahlen der Zuwanderung (bei Doppelnennungen mit Hinweis und Anzahl bei den jeweiligen Buchstaben) von

a) Asylsuchenden, die beabsichtigen, einen Asylantrag zu stellen, und die noch nicht als Asylantragstellende beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erfasst sind,

b) Asylantragstellern, die sich im Asylverfahren befinden und deren Verfah­ren noch nicht entschieden ist (mit Bearbeitungsdauern nach Fallgruppen bis einen Monat, bis zwei/drei/vier/fünf/sechs Monaten sowie länger als sechs Monate),

c) Schutzberechtigten und Bleibeberechtigten, Abgelehnten sowie in sonsti­ger Weise Verfahrenserledigten [differenziert nach Personen mit Flücht­lingsschutz (§ 3 des Asylgesetzes) mit Ablehnungsquote; Asylberechti­gung (Artikel 16a des Grundgesetzes) mit Ablehnungsquote; subsidiärem Schutz (§ 4 des Asylgesetzes) mit Ablehnungsquote; Abschiebungsverbot (§ 60 Absatz 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes) mit Ablehnungsquote; Ab­lehnungen (unterschieden nach unbegründet; offensichtlich unbegründet; unzulässig); sonstigen Verfahrenserledigungen (unter Angabe von Fall­gruppen)],

d) privilegierten Familiennachzüglern, mit Ablehnungsquote (differenziert nach Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartnern; minderjährigen ledi­gen Kindern; personensorgeberechtigten Eltern von minderjährigen Ledigen; anderen erwachsenen Personen, die für minderjährige Ledige personensorgeberechtigt sind; minderjährigen ledigen Geschwistern von Minderjährigen),

e) Familiennachzüglern von subsidiär Schutzberechtigen, mit Ablehnungs­quote (differenziert nach Fallgruppen),

f) Resettlement-Flüchtlingen nach § 23 Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes (mit ergänzender Angabe von Verlängerungen; Niederlassungserlaubnis­sen; Rücknahmen),

g) Personen aus dem Relocation-Verfahren aus anderen EU-Mitgliedstaaten,

h) Ausreisepflichtigen nach § 50 des Aufenthaltsgesetzes,

i) vollziehbaren Ausreisepflichten nach § 58 Absatz 2 des Aufenthaltsgeset­zes,

j) Zurückgeschobenen (innerhalb von sechs Monaten, nach unerlaubter Einreise),

k) illegal nach Deutschland eingereisten Personen, die untergetaucht sind bzw. sich vor den Behörden verstecken (Schätzwerte),

jeweils differenziert nach den Kalenderjahren 2014 bis 2018 und 2019 bis zum 30. Juni; Bestandsfällen, Neufällen und Gesamtfällen; Bundesländern; Herkunftsländern; Geschlechtern; Durchschnittsalter; Aufenthaltsdauer; dem Anteil der Analphabeten; Schulabschlüssen; Berufs- bzw. Studienab­schlüssen; Altersgruppen (bis drei Jahre; vier bis fünf; sechs bis 13; 14 bis 16; 16 bis 18; 18 bis 24 Jahre; dann Fünf-Jahres-Schritte bis 64; danach 65 Jahre und älter); der Gesamtschutzquote in den jeweiligen Kategorien; den Schätzwerten für den Finanzplanungszeitraum bis 2023 (mit 2019 als Jahreswert)?

9. Wie hoch waren und sind in Deutschland die Fallzahlen von unbegleiteten minderjährigen Zuwanderern mit einer Altersfeststellung aufgrund einer

a) ungeprüften Übernahme des Alters,

b) reinen Altersschätzung,

c) einfachen körperlichen Untersuchung,

d) umfassenden körperlichen Untersuchung (nach Fallgruppen: Zahnmedizin sowie Röntgendiagnostik; Computertomographie; Magnetresonanzto-mographie; Sonstiges mit Bezeichnung),

jeweils differenziert nach Status und nach Fallgruppen zu den Fragen 8a bis 8k; den Kalenderjahren 2014 bis 2018 und 2019 bis zum 30. Juni; Bestands­fällen, Neufällen und Gesamtfällen; Bundesländern; Herkunftsländern; Ge­schlechtern; Durchschnittsalter; Aufenthaltsdauer; dem Anteil der Analpha­beten; Schulabschlüssen; Berufsabschlüssen; Studenten; Altersgruppen (bis drei Jahre; vier bis fünf; sechs bis 13; 14 bis 16; 16 bis 18 Jahre); dem Anteil von festgestellten Altersmanipulationen in den Altersgruppen; den Schätz­werten für den Finanzplanungszeitraum bis 2023 (mit 2019 als Jahreswert)?

10. Wie hoch waren und sind in Deutschland die Fallzahlen der im Ausländer-zentralregister erfassten ausreisepflichtigen Ausländer, differenziert nach

a) den Kalenderjahren 2014 bis 2018 zum Jahresende und 2019 zum 30. Juni,

b) Bestandsfällen; Neufällen; Gesamtfällen,

c) Bundesländern,

d) Herkunftsländern,

e) Geschlechtern,

f) Durchschnittsalter,

g) Aufenthaltsdauer,

h) dem Anteil von Personen (bei Doppelnennungen mit Hinweis und Anzahl bei der jeweiligen Fallgruppe), bei denen die Identität nicht geklärt ist; das Herkunftsland nicht geklärt ist; die in Deutschland straffällig gewor­den sind; die im Ausland straffällig geworden sind; die minderjährig sind; die trotz einer Unterstützung durch Rückkehrförderprogramme erneut eingereist sind?

11. Wie sind in Deutschland die Asylverfahren ausgegangen (bei Doppelnen­nungen mit Hinweis und Anzahl bei den jeweiligen Buchstaben), nach Fall­zahlen mit

a) einer Erteilung/Ablehnung einer Aufenthaltserlaubnis,

b) einer Erteilung/Ablehnung einer Duldung [differenziert nach Gründen, die eine Abschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht ermöglichen; Abschiebungstopp; Ausbildungsduldung; Ermessensdul­dung; sonstigen Gründen – mit Angabe von Fallgruppen],

c) einem Widerrufs- und Rücknahmeverfahren,

d) einer Aufenthaltsbeendigung,

e) Einreise- und Aufenthaltsverboten,

f) einer versuchten bzw. abgebrochenen Abschiebung (mit den Gründen für das Scheitern),

g) einer tatsächlichen Abschiebung (mit ergänzender Nennung der Anzahl von Personen, die wieder eingereist sind, differenziert nach dem weiteren Vorgehen in diesen Fällen),

jeweils differenziert nach den Kalenderjahren 2014 bis 2018 und 2019 bis zum 30. Juni; Bestandsfällen, Neufällen und Gesamtfällen; Bundesländern; nach Herkunftsländern getrennt; nach Geschlechtern; nach Altersgruppen; nach Erst-, Folge- und Zweitanträgen?

12. Wie hoch waren und sind die Ausgaben in Deutschland (ohne Personal und Investitionen; Beträge in Euro) für die Personenkreise zu den Fragen 4 bis 10 (bei Doppelnennungen mit Hinweis und Wert bei den jeweiligen Buch­staben)

a) insgesamt,

b) differenziert nach unmittelbaren und mittelbaren Ausgaben (auch anteilig zuordnen),

c) für gesetzliche Geld- und Sachleistungen mit Angabe der Rechtsgrundla­gen,

d) für Geld- und Sachleistungen ohne gesetzliche Grundlage (mit Einzelaufschlüsselung),

e) für Pflichtleistungen und freiwillige Leistungen in getrennter Aufstellung,

f) für durch diese Ausgaben entstandene Zinsmehrausgaben für die Haus­halte von Bund, Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden sowie der Sozialversicherung,

jeweils differenziert nach den Ebenen Bund, Länder, Gemeinden und Ge­meindeverbände (einschließlich Kreisen und kreisfreien Städten) sowie So­zialversicherung; nach Bundesländern; nach einzelnen Haushaltsjahren ge­trennt [2014 bis 2018 mit den Ist-Zahlen; 2019 bis 30. Juni mit den Ist-Zah­len (ggf. Schätzzahlen, auch anteilig, aus Haushaltstiteln oder sonstigen Quellen); 2019 (gesamt) bis 2023 mit den Schätzzahlen für die Finanzpla­nung]?

13. Wie hoch waren und sind die Ausgaben in Deutschland (ohne Personal und Investitionen; Beträge in Euro) für die Personenkreise zu den Fragen 4 bis 10 (bei Doppelnennungen mit Hinweis und Wert bei den jeweiligen Buch­staben) im Besonderen für

a) Grundleistungen nach des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG),

b) Sozialleistungen nach AsylbLG,

c) Arbeitslosengeld I,

d) Arbeitslosengeld II,

e) Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel SGB XII,

f) Leistungen bei längerer Krankheit nach dem Dritten Kapitel SGB XII,

g) Hilfe zum Lebensunterhalt nach den §§ 27 ff. SGB XII,

h) einmalige Beihilfen, zum Beispiel für die Erstausstattung einer Wohnung,

i) Leistungen für Bildung und Teilhabe und zusätzliche Ausgaben (z. B. Musikunterricht, Nachhilfeunterricht, Ausflugsfahrten u. Ä.),

j) Ausgaben für die medizinische Versorgung einschließlich der Befreiung von Zuzahlungen,

k) Familienleistungen wie Kindergeld; Kinderzuschlag; Unterhaltsvor­schuss; Elterngeld,

l) Deutschkurse (mit Angaben zu Art und Durchfallquoten),

m) sonstige Integrationskurse [insbesondere Jugendintegrationskurse; El-ternintegrationskurse; Frauenintegrationskurse; Alphabetisierungskurse; Förderkurse bei einem besonderen sprachpädagogischen Förderbedarf; spezielle Integrationskurse – mit Fallgruppen],

n) den Besuch von Kindertageseinrichtungen (Kindertagesstätten; Kinder­gärten); Kindertagespflegen,

o) Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG),

p) Förderungsbeträge im Rahmen der Richtlinie „Garantiefonds Hoch­schule“,

q) Leistungen aus dem Deutschlandstipendium,

r) die Unterbringung, (unterteilt nach Erstunterkünften; Sammelunterkünf­ten; Sozialwohnungen; Wohnungen; Häusern),

s) Leistungen für Reisen mit Angabe der Zielsetzung der Finanzierung,

t) sogenannte Fluchtursachenbekämpfung (mit Empfängern und Einzelauf­schlüsselung),

u) soziale Wohnraumförderung,

v) freiwillige Rückkehrprogramme [mit Fallzahlen; dem Anteil endgültig Ausgereister; dem Anteil wieder Eingereister (unterteilt nach dem REAG/ GARP-Programm; der Förderung von freiwilligen Ausreisen nach Syrien durch die antragsübermittelnde Stelle – z. B. Ausländerbehörden –; dem Programm StarthilfePlus; dem Projekt URA)],

w) Illegale, z. B. von Sozialämtern, von städtischen Gesundheitsämtern usw. (nach Fallgruppen getrennt),

jeweils differenziert nach den Ebenen Bund, Länder, Gemeinden und Ge­meindeverbände (einschließlich Kreisen und kreisfreien Städten) sowie So­zialversicherung; nach Bundesländern; nach einzelnen Haushaltsjahren ge­trennt [2014 bis 2018 mit den Ist-Zahlen; 2019 bis 30. Juni mit den Ist-Zah­len (ggf. Schätzzahlen, auch anteilig, aus Haushaltstiteln oder sonstigen Quellen); 2019 (gesamt) bis 2023 mit den Schätzzahlen für die Finanzpla­nung]?

14. Wie hoch war und ist die Zahl an Beamten, Richtern und Soldaten (jeweils nach Planstellen mit Besoldungsstufen) und Arbeitnehmern (Stellen mit ge­sonderter Nennung befristeter Stellen und mit Eingruppierungen) in Deutschland, die unmittelbar und mittelbar für die Personenkreise zu den Fragen 4 bis 10, ganz oder zum Teil tätig werden, verbunden mit einer Um­rechnung in Euro-Werte anhand der Personalkostensätze (bei Doppelnen­nungen mit Hinweis und Wert bei den jeweiligen Buchstaben), aufgeschlüs­selt

a) allgemein nach Einzelplänen des Haushalts und im Besonderen in den Bereichen

b)Bauwesen,

c) Bildungswesen,

d) Gesundheitswesen,

e) Justiz,

f) Nachrichtendienste,

g) Polizei,

h) Sozialwesen,

i) Wohnungswesen,

j) Zoll,

k) sonstige Verwaltung (aufschlüsseln),

l) sonstiges (nach Fallgruppen aufschlüsseln),

jeweils differenziert nach den Ebenen Bund, Länder, Gemeinden und Ge­meindeverbände (einschließlich Kreisen und kreisfreien Städten) sowie So­zialversicherung; nach Bundesländern; nach einzelnen Haushaltsjahren ge­trennt [2014 bis 2018 mit den Ist-Zahlen; 2019 bis 30. Juni mit den Ist-Zah­len (ggf. Schätzzahlen, auch anteilig, aus Haushaltstiteln oder sonstigen Quellen); 2019 (gesamt) bis 2023 mit den Schätzzahlen für die Finanzpla­nung]; nach dem Einsatz für Pflichtaufgaben und freiwillige Aufgaben; nach dem Einsatz aufgrund gesetzlicher und ohne gesetzliche Grundlage?

15. Wie hoch waren und sind die getätigten (anteiligen) Investitionen in Deutschland (Beträge in Euro) für die Personenkreise zu den Fragen 4 bis 10 (bei Doppelnennungen mit Hinweis und Wert bei den jeweiligen Buchstaben), aufgeschlüsselt

a) allgemein nach Einzelplänen des Haushalts und im Besonderen in den Bereichen

b) Bauwesen,

c) Bildungswesen,

d) Gesundheitswesen,

e) Justiz,

f) Nachrichtendienste,

g) Polizei,

h) Sozialwesen,

i) Wohnungswesen,

j) Zoll,

k) sonstige Verwaltung (aufschlüsseln),

l) Sonstiges (nach Fallgruppen aufschlüsseln),

jeweils differenziert nach den Ebenen Bund, Länder, Gemeinden und Ge­meindeverbände (einschließlich Kreisen und kreisfreien Städten) sowie So­zialversicherung; nach Bundesländern; nach einzelnen Haushaltsjahren ge­trennt [2014 bis 2018 mit den Ist-Zahlen; 2019 bis 30. Juni mit den Ist-Zah­len (ggf. Schätzzahlen, auch anteilig, aus Haushaltstiteln oder sonstigen Quellen); 2019 (gesamt) bis 2023 mit den Schätzzahlen für die Finanzpla­nung]; nach dem Einsatz für Pflichtaufgaben und freiwillige Aufgaben; nach dem Einsatz aufgrund gesetzlicher und ohne gesetzliche Grundlage?

16 Wie hoch waren und sind die Einnahmen und Erstattungen in Deutschland (Beträge in Euro) für die Personenkreise zu den Fragen 4 bis 10 (bei Doppelnennungen mit Hinweis und Wert bei den jeweiligen Buchstaben), hinsichtlich der

a) Erstattungen des Bundes zur Entlastung von Ländern und Kommunen,

b) Erstattungen von Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden sowie der Sozialversicherung mit den dazugehörigen Zahlungsempfängern,

c) Einnahmen nach Zahlenden mit Beträgen getrennt (z. B. Erstattungen von sonstigen Dritten mit jeweiliger Bezeichnung wie Rückflüssen aus Bürg­schaften, die für den Zuzug von Flüchtlingen übernommen worden sind),

d) entgangenen Einnahmen (z. B. erfolglose Vollstreckungsmaßnahmen) so­wie den Verzicht auf Einnahmen (z. B. unterlassene oder niedergeschla­gene Rückforderungen bei Personen mit Mehrfachidentitäten und Perso­nen, die trotz Rückkehrförderung erneut eingereist sind),

e) Werte insgesamt, je Personenkreis und als Pro-Kopf-Wert je Personen­kreis, weiterhin aufgegliedert mit spezieller Nennung der Bereiche Le­bensunterhalt; Arbeitsmarktintegration; Bildung; Wohnungsbau; Verwaltung; Sonstiges (nach Fallgruppen aufschlüsseln),

differenziert nach den Ebenen Bund, Länder, Gemeinden und Gemeindever­bände (einschließlich Kreisen und kreisfreien Städten) sowie Sozialversiche­rung; nach Bundesländern; nach einzelnen Haushaltsjahren getrennt [2014 bis 2018 mit den Ist-Zahlen; 2019 bis 30. Juni mit den Ist-Zahlen (ggf. Schätzzahlen, auch anteilig, aus Haushaltstiteln oder sonstigen Quellen); 2019 (gesamt) bis 2023 mit den Schätzzahlen für die Finanzplanung]?

17. Wurden bzw. werden für die zuwanderungsbedingten Ausgaben in Deutsch­land Rücklagen bzw. Sondervermögen gebildet (Beträge in Euro) für die Personenkreise zu den Fragen 4 bis 10 (bei Doppelnennungen mit Hinweis und Wert bei den jeweiligen Buchstaben), differenziert nach

a) den Ebenen Bund, Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände (ein­schließlich Kreisen und kreisfreien Städten) sowie Sozialversicherung,

b) Bundesländern,

c) dem Verwendungszweck,

d) einzelnen Haushaltsjahren getrennt [2014 bis 2018 mit den Zuführungen und den Ist-Beträgen zum Jahresende; 2019 mit den Zuführungen und dem Ist-Betrag zum 30. Juni; 2019 (gesamt) bis 2023 mit den Schätzzah­len an Zuführungen und Jahresendständen für die Finanzplanung],

e) den bisherigen Verausgabungen/Entnahmen mit den jeweiligen Verwen­dungszwecken?

18. Wurden bzw. werden in Deutschland im unmittelbaren bzw. mittelbaren Zu­sammenhang mit der Zuwanderung Steuervergünstigungen und Zuwendun­gen sowie Zuschüsse (Beträge in Euro) für die Personenkreise zu den Fra­gen 4 bis 10, auch an Dritte, gewährt, (bei Doppelnennungen mit Hinweis und Wert bei den jeweiligen Buchstaben), aufgeschlüsselt nach

a) der Höhe der Steuermindereinnahmen und Verwendungszweck,

b) der Höhe der Zuwendungen (aufgeteilt nach institutionellen Zuwendun­gen und Projektförderungen) und Verwendungszweck,

c) der Höhe der Zuschüsse und Verwendungszweck,

d) den Begünstigungsempfängern (nach Fallgruppen aufschlüsseln),

differenziert nach den Ebenen Bund, Länder, Gemeinden und Gemeindever­bände (einschließlich Kreisen und kreisfreien Städten) sowie Sozialversiche­rung; nach Bundesländern; nach einzelnen Haushaltsjahren getrennt [2014 bis 2018 mit den Ist-Zahlen; 2019 bis 30. Juni mit den Ist-Zahlen (ggf. Schätzzahlen, auch anteilig, aus Haushaltstiteln oder sonstigen Quellen); 2019 (gesamt) bis 2023 mit den Schätzzahlen für die Finanzplanung]?

19. Beabsichtigt die Bundesregierung im Haushalt bzw. in der Finanzplanung des Bundes, die Ausgaben für die Zuwanderung in funktionaler, gruppenmäßiger oder sonstiger Abgrenzung darzustellen, und wenn ja, wie und bis wann?

Berlin, den 1. Juli 2019

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion